Funktion des Beirats im Verein MENTALTE GESUNDHEIT Schweiz
Im Gegensatz zu einem kontrollierenden Aufsichtsrat ist der Beirat des Vereins MENTALE GESUNDHEIT Schweiz ein Gremium mit beratender Funktion. Die Beiräte haben keine Aufsichts- oder Kontrollfunktion (keine Kontrollverantwortung).
Der Beirat des Vereins
MENTALE GESUNDHEIT Schweiz - Ziff. 12 und 13 in den Statuten:
Der Vorstand
kann für fachspezifische Beratungen etc. eine oder mehrere Personen als Beiräte
beiziehen. Die Funktion des Beirates bezieht sich auf Beratungen und
Empfehlungen; es obliegt ihm keine Kontrollfunktion. Der Beirat kann sein Amt
jederzeit niederlegen. Über die Entschädigung des Beirates entscheidet der
Vorstand.
Detaillierte
Umschreibung der Beirats-Funktion:
Der Beirat ist ein dem Vereinsvorstand zugeordnetes und beratendes Organ.
Der Beirat setzt sich aus mindestens drei Persönlichkeiten zusammen. Nach Möglichkeit
sollen diese Beiräte die Gebiete Wirtschaft/Politik, Medizin, Recht vertreten. Der
Beirat kann in fachlichen Fragen zu Rate gezogen werden und unterstützt den
Verein hauptsächlich darin, dass er sich gut vernetzen kann, dies primär in fachlicher
und gesellschaftlicher Hinsicht. Der Beirat bringt sein Wissen und seine Beziehungen
ein und kann Anregungen für Aktivitäten und neue Projekte des Vereins abgeben. Es
ist vorgesehen, dass der Beirat zu einer jährlichen Zusammenkunft mit dem
Vereinsvorstand zusammenkommt, damit er über die strategische Entwicklung, die Jahresrechnung
(Budget) und die Schwerpunkttätigkeiten durch den Vereinsvorstand orientiert werden
kann (jeweils Ende Februar/Anfang März). Ein Beirat ist Sympathieträger des
Vereins und unterstützt ihn dadurch ehrenamtlich. Entschädigt wird jedoch ein
ausserordentlicher Beratungs- und Präsenzaufwand, sowie die Spesen. Diese
Auslagen werden jeweils im Voraus budgetiert und der Vorstand entscheidet über
die Höhe der maximalen Entschädigung. Wahl und Abwahl der Mitglieder des Beirats
erfolgen durch den Vereinsvorstand. Der Austritt eines Beirates ist jederzeit
möglich. Idealerweise stellt der abtretende Beirat einen geeigneten Nachfolger,
damit die beratende Unterstützung weiterhin gewährleistet sein kann.
© Copyright RFM Royal Foundation Management GmbH | Design by Sandra Ulrich und Novatrend Schweiz | updated 2024 - IMPRESSUM